IV. Günstige Anschlagpunkte für Ihre Hebetechnik!
Informationen zum sog. "H-Stempel" bei Anschlagmitteln:
"Ab den 1930er Jahren war es in Deutschland für längere Zeit vorgeschrieben, für die Herstellung von Ketten zum Heben eine Zulassung der Berufsgenossenschaft zu besitzen. Die Zulassung wurde in Form einer Kombination aus einer Zahl und dem so genannten Prüfstempel durch die Berufsgenossenschaft am Standort Hannover vergeben. Nach der Einführung des EG-Binnenmarktes wurden weiterhin Hebezeugketten, Anschlagketten und Zubehör mit dem Prüfstempel versehen. Von vielen Herstellern wird er als Qualitätsnachweis verwendet.
Die Verwendung des H-Stempels ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch in einer Norm verankert."
Quellen-Angabe: FSA Verband für Seile und Anschlagmittel e.V.
https://www.fsa-verband.de/faq.html



