Zurrketten | Güteklasse 8
Zurrketten | Güteklasse 8 | 1-teilig o. 2-teilig | Zurrkraft LC 2.200 daN bis 16.000 daN | schwarz lackierte o. verzinkte Kette
Überblick:- Ratschenspanner: mit Ausdrehsicherung und langem Hebel (auf Wunsch auch mit kurzem Hebel möglich)
- Ketten-Auswahl: wir verwenden für unsere Zurrketten der Güteklasse 8 ausschliesslich DGUV-geprüfte Ketten!
- Ketten-Oberflächen: wahlweise in schwarz lackiert oder galvanisch verzinkt
- Ausführung: einteilig (Kette fest am Spanner verbaut) oder zweiteilig (Spanner lose, Kette lose)
- verfügbare Nenngrößen: 6 mm bis 16 mm
- hochwertige Bauteile: Verbindungsglieder und Gabelkopfhaken mit Schmiedefalle (DGUV-geprüft!)
- Konfektionierung: überwiegend aus hauseigener bzw. deutscher Fertigung
- Norm: gemäß EN 12195-3
- Längen: diverse Nutzlängen nach Kundenwunsch von 1 m bis 10 m Nutzlänge!
- Ersatzteile: Verschleissteile, wie Lasthaken, Hakensicherungen, Plaketten etc. bei uns nachbestellbar
- Kennzeichnungspflicht: jede Ladungssicherungskette ist augestattet mit einer Zurrkraftplakette mit Zurrkraft-Angabe, individueller Serien-Nummer, etc., sowie zusätzlicher UVV-Plakette mit Jahreszahlen
- Zurrketten-Zubehör: Antirutschmatten oder Spezial-Kantenschutzwinkel
- UVV-Sicherheitsüberprüfung: auf Wunsch können Sie Ihre Ketten auch bei uns überprüfen lassen
- Sonderangebote: preiswerte Zurrketten-Quartetts (4-er Sets)
- Verfügbarkeit: in der Regel schnelle Lieferzeiten (max. 1 Woche)
Zurrketten werden ähnlich wie Spanngurte zur Ladungssicherung verwendet. Aufgrund Ihrer Festigkeit und der hohen Zurrkraft "LC" (engl. "Lashing Capacity" - die Kraft, die die Kette im geraden Zug aufnimmt), werden Spannketten oftmals anstelle von Zurrgurten verwendet.
Auch die Vorspannkraft (STF = Standard Tension Force), also die Kraft mit der das Ladegut beim Niederzurren auf die Ladefläche gezurrt wird, ist bei Zurrketten deutlich höher als bei textilen Gurten.
Zurrketten zur Ladungssicherung von Stahl-Coils im LKW
Informationen zum sog. "H-Stempel" bei Zurr-Ketten:
"Ab den 1930er Jahren war es in Deutschland für längere Zeit vorgeschrieben, für die Herstellung von Ketten zum Heben eine Zulassung der Berufsgenossenschaft zu besitzen. Die Zulassung wurde in Form einer Kombination aus einer Zahl und dem so genannten Prüfstempel durch die Berufsgenossenschaft am Standort Hannover vergeben. Nach der Einführung des EG-Binnenmarktes wurden weiterhin Hebezeugketten, Anschlagketten und Zubehör mit dem Prüfstempel versehen. Von vielen Herstellern wird er als Qualitätsnachweis verwendet.
Die Verwendung des H-Stempels ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch in einer Norm verankert."
Quellen-Angabe: FSA Verband für Seile und Anschlagmittel e.V.
https://www.fsa-verband.de/faq.html